§ 170a LFG (weggefallen)

Luftfahrtgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2003 bis 31.12.9999
§ 170a LFG (weggefallen) seit 01.09.2003 weggefallen. Gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde kann Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes erhoben werden.

Stand vor dem 31.08.2003

In Kraft vom 01.08.2002 bis 31.08.2003
§ 170a LFG (weggefallen) seit 01.09.2003 weggefallen. Gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde kann Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes erhoben werden.

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