Art. 9 LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDas Lebensmittelgesetz 1975, BGBl. Nr. 86/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1985, wird wie folgt geändert:Das Lebensmittelgesetz 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 444 aus 1985,, wird wie folgt geändert:

Art. 9 LMG 1975 (Anmweggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen.: es folgt die Änderung)Anmerkung, es folgt die Änderung)

  1. (2)Absatz 2Die mit Aufgaben der Toxikologie und der Messung und Kontrolle ionisierender Strahlen befaßten Bediensteten des Planstellenbereiches „Umweltbundesamt” werden in den Planstellenbereich „Lebensmitteluntersuchungsanstalten” übernommen. Die Übernahme erfolgt durch Bescheid des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nach Anhörung des Dienststellenausschusses des Umweltbundesamtes.Die mit Aufgaben der Toxikologie und der Messung und Kontrolle ionisierender Strahlen befaßten Bediensteten des Planstellenbereiches „Umweltbundesamt” werden in den Planstellenbereich „Lebensmitteluntersuchungsanstalten” übernommen. Die Übernahme erfolgt durch Bescheid des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nach Anhörung des Dienststellenausschusses des Umweltbundesamtes.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 01.04.1987 bis 20.01.2006
  1. (1)Absatz einsDas Lebensmittelgesetz 1975, BGBl. Nr. 86/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1985, wird wie folgt geändert:Das Lebensmittelgesetz 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 444 aus 1985,, wird wie folgt geändert:

Art. 9 LMG 1975 (Anmweggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen.: es folgt die Änderung)Anmerkung, es folgt die Änderung)

  1. (2)Absatz 2Die mit Aufgaben der Toxikologie und der Messung und Kontrolle ionisierender Strahlen befaßten Bediensteten des Planstellenbereiches „Umweltbundesamt” werden in den Planstellenbereich „Lebensmitteluntersuchungsanstalten” übernommen. Die Übernahme erfolgt durch Bescheid des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nach Anhörung des Dienststellenausschusses des Umweltbundesamtes.Die mit Aufgaben der Toxikologie und der Messung und Kontrolle ionisierender Strahlen befaßten Bediensteten des Planstellenbereiches „Umweltbundesamt” werden in den Planstellenbereich „Lebensmitteluntersuchungsanstalten” übernommen. Die Übernahme erfolgt durch Bescheid des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nach Anhörung des Dienststellenausschusses des Umweltbundesamtes.

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