§ 11 LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
Zusatzstoffe

§ 11 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Es ist verboten,

a)

nicht zugelassene oder den Zulassungsbedingungen nicht entsprechende Zusatzstoffe für die Verwendung bei Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln in Verkehr zu bringen;

b)

Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel mit nicht zugelassenen, den Zulassungsbedingungen nicht entsprechenden oder mit unerlaubten Mengen von Zusatzstoffen in Verkehr zu bringen.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 15.08.2003 bis 20.01.2006
Zusatzstoffe

§ 11 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Es ist verboten,

a)

nicht zugelassene oder den Zulassungsbedingungen nicht entsprechende Zusatzstoffe für die Verwendung bei Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln in Verkehr zu bringen;

b)

Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel mit nicht zugelassenen, den Zulassungsbedingungen nicht entsprechenden oder mit unerlaubten Mengen von Zusatzstoffen in Verkehr zu bringen.

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