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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 18 LMG 1975. (1weggefallen) Es ist verboten, Nahrungsergänzungsmittel vor ihrer Meldung beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in Verkehr zu bringenseit 21.01.2006 weggefallen.
(2) Mit der Meldung gemäß Abs. 1 ist ein Muster des für das Nahrungsergänzungsmittel verwendeten Etiketts vorzulegen.
§ 18 LMG 1975. (1weggefallen) Es ist verboten, Nahrungsergänzungsmittel vor ihrer Meldung beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in Verkehr zu bringenseit 21.01.2006 weggefallen.
(2) Mit der Meldung gemäß Abs. 1 ist ein Muster des für das Nahrungsergänzungsmittel verwendeten Etiketts vorzulegen.