§ 25 LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
§ 25 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Auf die landwirtschaftliche Produktion finden die Bestimmungen der §§ 20 bis 24 Anwendung, soweit sich das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Zusatzstoffen nicht auf die Versorgung der bäuerlichen Hausgemeinschaft mit Lebensmitteln beschränkt.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 15.08.2003 bis 20.01.2006
§ 25 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Auf die landwirtschaftliche Produktion finden die Bestimmungen der §§ 20 bis 24 Anwendung, soweit sich das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Zusatzstoffen nicht auf die Versorgung der bäuerlichen Hausgemeinschaft mit Lebensmitteln beschränkt.

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