Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Das Vorliegen einer Unbedenklichkeitsbestätigung ist bei den genannten Waren ein Erfordernis im Sinne des § 52 Abs. 4 des Zollgesetzes 1955 in der jeweils geltenden Fassungseit 21.01.2006 weggefallen.
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(2) Das Vorliegen einer Unbedenklichkeitsbestätigung ist bei den genannten Waren ein Erfordernis im Sinne des § 52 Abs. 4 des Zollgesetzes 1955 in der jeweils geltenden Fassungseit 21.01.2006 weggefallen.