§ 44a LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
§ 44a LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Alle Bundesorgane sind, ungeachtet einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, berechtigt, verdächtige Umstände, die auf die Verwendung gesundheitsschädlicher Mittel hindeuten, den Aufsichtsorganen mitzuteilen.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 01.07.1985 bis 20.01.2006
§ 44a LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Alle Bundesorgane sind, ungeachtet einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, berechtigt, verdächtige Umstände, die auf die Verwendung gesundheitsschädlicher Mittel hindeuten, den Aufsichtsorganen mitzuteilen.

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