§ 48 LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
§ 48 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Im übrigen gelten für den Sachverständigenbeweis im gerichtlichen Strafverfahren die Bestimmungen der Strafprozeßordnung und im Verwaltungsstrafverfahren die Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 01.11.1986 bis 20.01.2006
§ 48 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Im übrigen gelten für den Sachverständigenbeweis im gerichtlichen Strafverfahren die Bestimmungen der Strafprozeßordnung und im Verwaltungsstrafverfahren die Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze.

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