§ 53 LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
§ 53 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Die Codexkommission hat einen Ständigen Hygieneausschuß zu bestellen. Der Vorsitzende des Ausschusses und sein Stellvertreter sind aus der Reihe der Mitglieder der Codexkommission zu bestellen. Der Ausschuß setzt sich ferner aus den erforderlichen Vertretern der einschlägigen Wissenschaften, aus je einem Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz, für Land- und Forstwirtschaft, für Handel, Gewerbe und Industrie, des Österreichischen Arbeiterkammertages, der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und einem fachkundigen Beamten aus den staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten zusammen.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 01.07.1975 bis 20.01.2006
§ 53 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Die Codexkommission hat einen Ständigen Hygieneausschuß zu bestellen. Der Vorsitzende des Ausschusses und sein Stellvertreter sind aus der Reihe der Mitglieder der Codexkommission zu bestellen. Der Ausschuß setzt sich ferner aus den erforderlichen Vertretern der einschlägigen Wissenschaften, aus je einem Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz, für Land- und Forstwirtschaft, für Handel, Gewerbe und Industrie, des Österreichischen Arbeiterkammertages, der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und einem fachkundigen Beamten aus den staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten zusammen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten