§ 54 LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
§ 54 LMG 1975. (1weggefallen) Der Hygieneausschuß hat den Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz und die mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden unmittelbar zu beraten, über deren Antrag Gutachten abzugeben und Empfehlungen für Hygienerichtlinien zu erstattenseit 21.01.2006 weggefallen.

(2) Die Geschäftsordnung der Codexkommission gilt sinngemäß.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 01.07.1975 bis 20.01.2006
§ 54 LMG 1975. (1weggefallen) Der Hygieneausschuß hat den Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz und die mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden unmittelbar zu beraten, über deren Antrag Gutachten abzugeben und Empfehlungen für Hygienerichtlinien zu erstattenseit 21.01.2006 weggefallen.

(2) Die Geschäftsordnung der Codexkommission gilt sinngemäß.

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