Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 65 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
(2) Vom Verfall kann abgesehen werden, wenn der Vermögensvorteil geringfügig ist oder wenn der Verfall den Betroffenen unbillig hart träfe.
§ 65 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
(2) Vom Verfall kann abgesehen werden, wenn der Vermögensvorteil geringfügig ist oder wenn der Verfall den Betroffenen unbillig hart träfe.