§ 76 LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
IX§ 76 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. ABSCHNITT

Übergangs- und Schlußbestimmungen

Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

§ 76. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:

a)

Das Lebensmittelgesetz 1951, BGBl. Nr. 239, in der Fassung des Art. IX der II. Strafgesetznovelle 1952, und in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 245/1960, der Strafgesetznovelle 1963, BGBl. Nr. 175, der Bundesgesetze BGBl. Nr. 235/1966, BGBl. Nr. 268/1968, und die auf Grund derselben erlassenen Verordnungen, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird;

b)

nachstehende Vorschriften, soweit sie noch in Geltung stehen:

1.

Die Bestimmungen des Süßstoffgesetzes vom 1. Februar 1939, DRGBl. I, S. 111;

2.

die Verordnung über den Verkehr mit Süßstoff vom 27. Februar 1939, DRGBl. I, S. 336;

3.

die Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel vom 1. September 1942, DRGBl. I, S. 538.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 01.03.1989 bis 20.01.2006
IX§ 76 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. ABSCHNITT

Übergangs- und Schlußbestimmungen

Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

§ 76. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:

a)

Das Lebensmittelgesetz 1951, BGBl. Nr. 239, in der Fassung des Art. IX der II. Strafgesetznovelle 1952, und in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 245/1960, der Strafgesetznovelle 1963, BGBl. Nr. 175, der Bundesgesetze BGBl. Nr. 235/1966, BGBl. Nr. 268/1968, und die auf Grund derselben erlassenen Verordnungen, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird;

b)

nachstehende Vorschriften, soweit sie noch in Geltung stehen:

1.

Die Bestimmungen des Süßstoffgesetzes vom 1. Februar 1939, DRGBl. I, S. 111;

2.

die Verordnung über den Verkehr mit Süßstoff vom 27. Februar 1939, DRGBl. I, S. 336;

3.

die Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel vom 1. September 1942, DRGBl. I, S. 538.

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