Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 81 LMG 1975. (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt, soweit nichts anderes bestimmt wird, am 1seit 21.01.2006 weggefallen. Juli 1975 in Kraft.
(1a) § 74 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 und Abs. 6 treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund der Vorschriften dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen treten aber frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Wirksamkeit.
(3) Nachstehende Vorschriften dieses Bundesgesetzes treten erst mit dem Wirksamwerden der angeführten Verordnungen, die spätestens bis 30. Juni 1978 zu erlassen sind, in Kraft:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(4) Nachstehende Vorschriften dieses Bundesgesetzes treten erst mit der Erlassung der bezüglichen Bescheide in Kraft:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(5) Die Bestimmungen der §§ 17 Abs. 2 und 18 Abs. 1 treten am 1. Juli 1978 in Kraft.
(6) §§ 6, 15, 58, 60 und 74 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2000 treten mit dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
§ 81 LMG 1975. (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt, soweit nichts anderes bestimmt wird, am 1seit 21.01.2006 weggefallen. Juli 1975 in Kraft.
(1a) § 74 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 und Abs. 6 treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund der Vorschriften dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen treten aber frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Wirksamkeit.
(3) Nachstehende Vorschriften dieses Bundesgesetzes treten erst mit dem Wirksamwerden der angeführten Verordnungen, die spätestens bis 30. Juni 1978 zu erlassen sind, in Kraft:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(4) Nachstehende Vorschriften dieses Bundesgesetzes treten erst mit der Erlassung der bezüglichen Bescheide in Kraft:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(5) Die Bestimmungen der §§ 17 Abs. 2 und 18 Abs. 1 treten am 1. Juli 1978 in Kraft.
(6) §§ 6, 15, 58, 60 und 74 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2000 treten mit dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.