§ 82 LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
  1. a)Litera ader Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich des § 15 Abs. 7 und 9 sowie des § 16 Abs. 4 und 6 und des § 21 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft;der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich des Paragraph 15, Absatz 7 und 9 sowie des Paragraph 16, Absatz 4 und 6 und des Paragraph 21, Absatz 2, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft;
  2. b)Litera bder Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich der §§ 19 Abs. 1 und 77 Abs. 1 Z 19 bis 21, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie;der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich der Paragraphen 19, Absatz eins und 77 Absatz eins, Ziffer 19 bis 21, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie;
  3. c)Litera cder Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich der §§ 31 Abs. 1 und 6, 33 Abs. 2 und 35 Abs. 5 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen;der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich der Paragraphen 31, Absatz eins und 6, 33 Absatz 2 und 35 Absatz 5, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen;
  4. d)Litera dder Bundesminister für Finanzen hinsichtlich § 31 Abs. 5 erster Satz, § 32, § 39 Abs. 4 zweiter Satz und hinsichtlich § 33 Abs. 3, soweit diese Bestimmung die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen berührt;der Bundesminister für Finanzen hinsichtlich Paragraph 31, Absatz 5, erster Satz, Paragraph 32,, Paragraph 39, Absatz 4, zweiter Satz und hinsichtlich Paragraph 33, Absatz 3,, soweit diese Bestimmung die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen berührt;
  5. e)Litera eder Bundesminister für Justiz hinsichtlich des § 48, soweit er sich auf das gerichtliche Strafverfahren bezieht, und hinsichtlich der §§ 56 bis 73;der Bundesminister für Justiz hinsichtlich des Paragraph 48,, soweit er sich auf das gerichtliche Strafverfahren bezieht, und hinsichtlich der Paragraphen 56 bis 73;
  6. f)Litera fhinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz.
§ 82 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 01.07.1975 bis 20.01.2006
  1. a)Litera ader Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich des § 15 Abs. 7 und 9 sowie des § 16 Abs. 4 und 6 und des § 21 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft;der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich des Paragraph 15, Absatz 7 und 9 sowie des Paragraph 16, Absatz 4 und 6 und des Paragraph 21, Absatz 2, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft;
  2. b)Litera bder Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich der §§ 19 Abs. 1 und 77 Abs. 1 Z 19 bis 21, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie;der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich der Paragraphen 19, Absatz eins und 77 Absatz eins, Ziffer 19 bis 21, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie;
  3. c)Litera cder Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich der §§ 31 Abs. 1 und 6, 33 Abs. 2 und 35 Abs. 5 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen;der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hinsichtlich der Paragraphen 31, Absatz eins und 6, 33 Absatz 2 und 35 Absatz 5, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen;
  4. d)Litera dder Bundesminister für Finanzen hinsichtlich § 31 Abs. 5 erster Satz, § 32, § 39 Abs. 4 zweiter Satz und hinsichtlich § 33 Abs. 3, soweit diese Bestimmung die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen berührt;der Bundesminister für Finanzen hinsichtlich Paragraph 31, Absatz 5, erster Satz, Paragraph 32,, Paragraph 39, Absatz 4, zweiter Satz und hinsichtlich Paragraph 33, Absatz 3,, soweit diese Bestimmung die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen berührt;
  5. e)Litera eder Bundesminister für Justiz hinsichtlich des § 48, soweit er sich auf das gerichtliche Strafverfahren bezieht, und hinsichtlich der §§ 56 bis 73;der Bundesminister für Justiz hinsichtlich des Paragraph 48,, soweit er sich auf das gerichtliche Strafverfahren bezieht, und hinsichtlich der Paragraphen 56 bis 73;
  6. f)Litera fhinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz.
§ 82 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen.

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