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§ 44b.§ 44b LDG 1984 (1weggefallen) Die Lehrverpflichtung des Landeslehrers ist auf seinen Antrag zur Betreuung
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(2) Die Herabsetzung wird für die Dauer eines Jahres oder des Vielfachen eines Jahres oder bis zum Schuleintritt des Kindes wirksamseit 01.09.2001 weggefallen.
(3) Eine solche Herabsetzung ist nur zulässig, wenn
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(4) Der Landeslehrer hat den Antrag auf Herabsetzung der Lehrverpflichtung spätestens zwei Monate vor dem gewollten Wirksamkeitsbeginn zu stellen.
§ 44b.§ 44b LDG 1984 (1weggefallen) Die Lehrverpflichtung des Landeslehrers ist auf seinen Antrag zur Betreuung
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(2) Die Herabsetzung wird für die Dauer eines Jahres oder des Vielfachen eines Jahres oder bis zum Schuleintritt des Kindes wirksamseit 01.09.2001 weggefallen.
(3) Eine solche Herabsetzung ist nur zulässig, wenn
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(4) Der Landeslehrer hat den Antrag auf Herabsetzung der Lehrverpflichtung spätestens zwei Monate vor dem gewollten Wirksamkeitsbeginn zu stellen.