Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Für die Anwendung der EG-Richtlinien gilt folgende internationale Klasseneinteilung der Fahrzeuge:
Klasse M1: Fahrzeuge für Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Klasse M2: Fahrzeuge für Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 5 t.
Klasse M3: Fahrzeuge für Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t.
Klasse N1: Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.
Klasse N2: Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis zu 12 t.
Klasse N3: Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t.
Klasse O1: Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 0,75 t.
Klasse O2: Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 0,75 t bis zu 3,5 t.
Klasse O3: Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis zu 10 t.
Klasse O4: Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 10 t.
Klasse L2: Mehrspurige Motorfahrräder.
Klasse L3: Motorräder (Krafträder).
Klasse L4: Motorräder mit Beiwagen.
Klasse L5: Motordreiräder.
Für die Anwendung der EG-Richtlinien gilt folgende internationale Klasseneinteilung der Fahrzeuge:
Klasse M1: Fahrzeuge für Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Klasse M2: Fahrzeuge für Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 5 t.
Klasse M3: Fahrzeuge für Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t.
Klasse N1: Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.
Klasse N2: Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis zu 12 t.
Klasse N3: Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t.
Klasse O1: Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 0,75 t.
Klasse O2: Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 0,75 t bis zu 3,5 t.
Klasse O3: Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis zu 10 t.
Klasse O4: Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 10 t.
Klasse L2: Mehrspurige Motorfahrräder.
Klasse L3: Motorräder (Krafträder).
Klasse L4: Motorräder mit Beiwagen.
Klasse L5: Motordreiräder.