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Tafeln für Fahrzeuge gemäß § 39a KFG 1967 müssen nach dem Muster der Anlage 5a (Anm.: Anlage nicht darstellbar) ausgeführt sein. Tafeln für Fahrzeuge gemäß Paragraph 39 a, KFG§ 25a KDV 1967 müssen nach dem Muster der Anlage 5a Anmerkung, Anlage nicht darstellbar(weggefallen) ausgeführt seinseit 14.12.2005 weggefallen.
Tafeln für Fahrzeuge gemäß § 39a KFG 1967 müssen nach dem Muster der Anlage 5a (Anm.: Anlage nicht darstellbar) ausgeführt sein. Tafeln für Fahrzeuge gemäß Paragraph 39 a, KFG§ 25a KDV 1967 müssen nach dem Muster der Anlage 5a Anmerkung, Anlage nicht darstellbar(weggefallen) ausgeführt seinseit 14.12.2005 weggefallen.