§ 25b KDV 1967 (weggefallen)

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.12.2005 bis 31.12.9999
Tafeln für Fahrzeuge gemäß § 39b KFG 1967 müssen nach dem Muster der Anlage 5b§ 25b KDV 1967 (Anm.: Anlage nicht darstellbarweggefallen) ausgeführt seinseit 14.12.2005 weggefallen.

Stand vor dem 13.12.2005

In Kraft vom 21.01.1989 bis 13.12.2005
Tafeln für Fahrzeuge gemäß § 39b KFG 1967 müssen nach dem Muster der Anlage 5b§ 25b KDV 1967 (Anm.: Anlage nicht darstellbarweggefallen) ausgeführt seinseit 14.12.2005 weggefallen.

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