§ 42 KDV 1967 (weggefallen)

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.02.2004 bis 31.12.9999
§ 42 KDV 1967 (Anmweggefallen) seit 14.02.2004 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 376/2002)

Stand vor dem 13.02.2004

In Kraft vom 13.02.2004 bis 13.02.2004
§ 42 KDV 1967 (Anmweggefallen) seit 14.02.2004 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 376/2002)

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