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Legende:
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Die Prüfung hat zu umfassen:
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A3c KDV 1967 seit 27.06.2019 weggefallen. Prüfung von Zugmaschinen:
Der erste Stoß muß gegen die Rückseite der Schutzvorrichtung erfolgen. Der zweite Stoß muß nach dem Zusammendrückversuch gemäß Z 2 lit. a gegen die Vorderseite der Schutzvorrichtung geführt werden; der dritte Stoß muß gegen die Seite des Fahrzeuges geführt werden, die erwartungsgemäß am stärksten verbogen werden kann. Der Stoß gegen die Rückseite hat auf die dem Seitenstoß gegenüberliegende Ecke zu erfolgen, der Stoß gegen die Vorderseite auf die dem Seitenstoß näherliegende Ecke. Bei runden Rahmen muß der Stoß in der Längsmittelebene des Fahrzeuges erfolgen.
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B. Prüfung von Motorkarren:
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III. Abbildungen
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
Abbildung 4
Abbildung 5
Abbildung 6
Abbildung 7
Die Prüfung hat zu umfassen:
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A3c KDV 1967 seit 27.06.2019 weggefallen. Prüfung von Zugmaschinen:
Der erste Stoß muß gegen die Rückseite der Schutzvorrichtung erfolgen. Der zweite Stoß muß nach dem Zusammendrückversuch gemäß Z 2 lit. a gegen die Vorderseite der Schutzvorrichtung geführt werden; der dritte Stoß muß gegen die Seite des Fahrzeuges geführt werden, die erwartungsgemäß am stärksten verbogen werden kann. Der Stoß gegen die Rückseite hat auf die dem Seitenstoß gegenüberliegende Ecke zu erfolgen, der Stoß gegen die Vorderseite auf die dem Seitenstoß näherliegende Ecke. Bei runden Rahmen muß der Stoß in der Längsmittelebene des Fahrzeuges erfolgen.
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B. Prüfung von Motorkarren:
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III. Abbildungen
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
Abbildung 4
Abbildung 5
Abbildung 6
Abbildung 7