Art. 9 KberG

Kapitalberichtigungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1990 bis 31.12.9999

Soweit in anderen Bundesgesetzen und Verordnungen auf Bestimmungen verwiesen ist, die durch dieses Bundesgesetz geändert oder aufgehoben werden, erhält die Verweisung ihren Inhalt aus den entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1990 bis 31.12.9999

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