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AI. Referenzmethoden zur Bestimmung von Luftschadstoffen
Für die Bestimmung der Konzentrationen der Schadstoffe sind die im Folgenden angeführten Referenzverfahren anzuwenden. Werden andere Verfahren verwendet, so ist die Äquivalenz zum Referenzverfahren nachzuweisen. Für den Nachweis der Äquivalenz ist der Leitfaden der Europäischen Kommission (Guide to the demonstration of equivalence of ambient air monitoring methods) heranzuziehen.
I1. Messung von Schwefeldioxid
Als Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration gilt die in EN 14212:20052012 „Luftqualität -Außenluft – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Schwefeldioxid mit Ultraviolett-Fluoreszenz“ beschriebene Methode.
IIUnter Einhaltung der Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollmaßnahmen für den Feldbetrieb der EN 14212:2012 ist es zulässig, Messgeräte, die nach EN 14212:2005 eignungsgeprüft wurden, weiter zu betreiben.
2. Messung von Stickstoffdioxid und StickstoffoxideStickstoffoxiden
Als Referenzmethode zur Messung von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden gilt die in EN 14211:20052012 „Luftqualität -Außenluft – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz“ beschriebene Methode.
IIIUnter Einhaltung der Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollmaßnahmen für den Feldbetrieb der EN 14211:2012 ist es zulässig, Messgeräte, die nach EN 14211:2005 eignungsgeprüft wurden, weiter zu betreiben.
3. Probenahme/ und Analyse von Blei, Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft
Als Referenzmethode zur Messung der Konzentrationfür die Probenahme von Blei, Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft gilt die in EN 12341:2014 „Außenluft – Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5-Massenkonzentration des Schwebestaubs“ beschriebe Methode.
Als Referenzmethode zur Messung von Blei, Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft gilt die in EN 14902:20052007 „Außenluftbeschaffenheit -– Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung von Pb/Cd/As/Ni als Bestandteil der PM10-Fraktion des Schwebstaubes“ beschriebene Methode.
IV4. Probenahme/ und Analyse von Benzol
Als Referenzmethode für die Messung der Benzolkonzentration gilt die in EN 14662:2005 (Teile 1, 2 und 3) „Luftbeschaffenheit -– Standardverfahren zur Bestimmung von Benzolkonzentrationen“ beschriebene Methode.
V5. Referenzmethode für die Analyse von KohlenstoffmonoxidKohlenmonoxid
Als Referenzmethode für die Messung der KohlenstoffmonoxidkonzentrationKohlenmonoxidkonzentration gilt die in EN 14626:20052012 „Luftqualität -Außenluft – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von KohlenstoffmonoxidKohlenmonoxid mit nicht-dispersiver Infrarot-Photometrie“ beschriebene Methode.
VIUnter Einhaltung der Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollmaßnahmen für den Feldbetrieb der EN 14626:2012 ist es zulässig, Messgeräte, die nach EN 14626:2005 eignungsgeprüft wurden, weiter zu betreiben.
6. Probenahme und Messung der PM10-Konzentration
Als Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM10 gilt die in EN 12341:19982014 „Luftbeschaffenheit - ErmittlungAußenluft – Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10-Fraktion von Schwebstaub oder PM2,5- Referenzmethode und Feldprüfverfahren zum Nachweis der Äquivalenz von Messverfahren und ReferenzmessmethodeMassenkonzentration des Schwebstaubes“ beschriebene Methode.
VII7. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der PM2,5-Konzentration
Als Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5 gilt die in EN 1490712341:20052014 „Luftbeschaffenheit -Außenluft – Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5-MassenfraktionMassenkonzentration des Schwebstaubes“ beschriebene Methode.
VIII8. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von PAHs in der Luft
Als Referenzmethode für die Probenahme polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft gilt die in der Norm EN 12341:2014 „Außenluft – Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5-Massenkonzentration des Schwebestaubs“ beschriebene Methode.
Als Referenzmethode zur Messung der Benzo[a]pyrenkonzentration gilt die in EN 15549:2008 „ Luftbeschaffenheit -– Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Benzo[a]pyren in Luft“ beschriebene Methode.
IX. ReferenzmethodeSolange keine genormte CEN-Methode für die Messung der anderen in Art. 4 Abs. 8 der Richtlinie 2004/107/EG genannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe vorliegt, können die Mitgliedstaaten genormte nationale Methoden oder genormte ISO-Methoden wie die ISO-Norm 12884 anwenden.
9. Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft
Als Referenzmethode für die Messung der Immissionskonzentrationen des gesamten gasförmigen Quecksilbers gilt die in EN 15852:2010 „Außenluftbeschaffenheit -– Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung des gesamten gasförmigen Quecksilbers“ beschriebene Methode.
X10. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Deposition von Blei, Arsen, Kadmium, Nickel und PAHsNickel
Als Referenzmethode für Probenahmen und Analyse zurdie Bestimmung der Deposition von Blei, Arsen, Kadmium, Nickel und PAHsNickel gilt die in EN 15841:2010 „Luftbeschaffenheit - Außenluft – Messverfahren zur Bestimmung von BleiArsen, NickelCadmium, ArsenBlei und KadmiumNickel in der atmosphärischenatmosphärischer Deposition“ beschriebene Methode.
XI11. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Deposition von Quecksilber
Als Referenzmethode für Probenahmen und Analyse zurdie Bestimmung der Deposition von Quecksilber gilt die in EN 15853:2010 „Außenluftbeschaffenheit -– Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung der Quecksilberdeposition“ beschriebene Methode.
XII12. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Deposition von PAHs
Als Referenzmethode für Probenahmen und Analyse zurdie Bestimmung der Deposition von PAHsBenzo(a)pyren und den anderen polyzyklischen Kohlenwasserstoffen gemäß Art. 4 Abs. 8 der Richtlinie 2004/107/EG gilt die in EN 15980:2011 „Luftbeschaffenheit -– Außenluft – Bestimmung der Deposition von Benz[a]anthracen, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[j]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen, Benzo[a]pyren, Dibenz[a,h]anthracen und Indeno[1,2,3-cd]pyren“ beschriebene Methode.
BII. Nachweis der Äquivalenz von Messmethoden
1. | Die Messnetzbetreiber können auch andere Verfahren verwenden, wenn der betreffende Messnetzbetreiber nachweisen kann, dass damit äquivalente Ergebnisse wie mit den jeweiligen Referenzverfahren erzielt werden, oder bei Partikeln ein anderes Verfahren, wenn der betreffende Messnetzbetreiber nachweisen kann, dass dieses eine feste Beziehung zur Referenzmethode aufweist. In diesem Fall müssen die mit diesem Verfahren erzielten Ergebnisse um einen geeigneten Faktor oder eine Funktion korrigiert werden, damit äquivalente Ergebnisse wie bei Verwendung der Referenzmethode erzielt werden. Für den Nachweis der Äquivalenz ist der Leitfaden der | |||||||||
2. | Die Messnetzbetreiber veröffentlichen in ihren Jahresberichten, ob das jeweilige Referenzverfahren oder ein äquivalentes Messverfahren eingesetzt wurden. Bei äquivalenten Verfahren zur PM-Messung werden für jede Station das eingesetzte Messprinzip und die angewandte Kalibrierfunktion sowie deren Herleitung (z. B. durch Referenz zu entsprechenden Berichten) angeführt. Die Messstationen, an denen für den Nachweis der Äquivalenz Parallelmessungen mit der Referenzmethode durchgeführt wurden, werden genannt. |
C. Neue Messeinrichtungen
Alle zur Durchführung dieser Verordnung erworbenen neuen Messeinrichtungen müssen der Referenzmethode oder einer äquivalenten Methode entsprechen. Alle bei ortsfesten Messungen verwendeten Messeinrichtungen müssen bis zum 11. Juni 2013 der Referenzmethode oder einer äquivalenten Methode entsprechen.
DIII. Gegenseitige Anerkennung der Daten
Bei der im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführten PrüfungFür den Nachweis, obdass die MesseinrichtungenMessgeräte die Leistungsanforderungen der inReferenzmethoden gemäß Abschnitt A aufgeführten ReferenzmethodenI erfüllen, akzeptierthat das Umweltbundesamt die Prüfberichte anderer Mitgliedstaaten zu akzeptieren, sofern die inPrüflaboratorien nach dem relevanten harmonisierten Standard für Prüf- und Kalibrierlaboratorien akkreditiert wurden.
Die ausführlichen Prüfberichte und alle Prüfergebnisse sind anderen Mitgliedstaatenzuständigen Behörden oder den von Laboratorien erstellt wurdenihnen benannten Stellen zur Verfügung zu stellen. Prüfberichte müssen nachweisen, dass die nachMessgeräte alle Leistungsanforderungen erfüllen, auch wenn bestimmte Umwelt- und Standortbedingungen typisch für einen bestimmten Mitgliedstaat sind und außerhalb des Spektrums der Norm EN ISO/IEC 17025:2005 zur Durchführung der betreffenden Prüfungen zugelassen sindBedingungen liegen, für das das Gerät in einem anderen Mitgliedstaat bereits geprüft und typgenehmigt wurde.
EIV. Normzustand
Beim Volumen gasförmiger Schadstoffe ist als Normzustand eine Temperatur von 293 K und ein atmosphärischer Druck von 101,3 kPa zugrunde zu legen. Bei Partikeln und in Partikeln zu analysierenden Stoffen (zB Schwermetalle) werden für die Angabe des Probenvolumens die Umgebungsbedingungen – mittlere Lufttemperatur und mittlerer Luftdruck am Tag der Messungen -– zugrunde gelegt.
AI. Referenzmethoden zur Bestimmung von Luftschadstoffen
Für die Bestimmung der Konzentrationen der Schadstoffe sind die im Folgenden angeführten Referenzverfahren anzuwenden. Werden andere Verfahren verwendet, so ist die Äquivalenz zum Referenzverfahren nachzuweisen. Für den Nachweis der Äquivalenz ist der Leitfaden der Europäischen Kommission (Guide to the demonstration of equivalence of ambient air monitoring methods) heranzuziehen.
I1. Messung von Schwefeldioxid
Als Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration gilt die in EN 14212:20052012 „Luftqualität -Außenluft – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Schwefeldioxid mit Ultraviolett-Fluoreszenz“ beschriebene Methode.
IIUnter Einhaltung der Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollmaßnahmen für den Feldbetrieb der EN 14212:2012 ist es zulässig, Messgeräte, die nach EN 14212:2005 eignungsgeprüft wurden, weiter zu betreiben.
2. Messung von Stickstoffdioxid und StickstoffoxideStickstoffoxiden
Als Referenzmethode zur Messung von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden gilt die in EN 14211:20052012 „Luftqualität -Außenluft – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz“ beschriebene Methode.
IIIUnter Einhaltung der Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollmaßnahmen für den Feldbetrieb der EN 14211:2012 ist es zulässig, Messgeräte, die nach EN 14211:2005 eignungsgeprüft wurden, weiter zu betreiben.
3. Probenahme/ und Analyse von Blei, Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft
Als Referenzmethode zur Messung der Konzentrationfür die Probenahme von Blei, Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft gilt die in EN 12341:2014 „Außenluft – Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5-Massenkonzentration des Schwebestaubs“ beschriebe Methode.
Als Referenzmethode zur Messung von Blei, Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft gilt die in EN 14902:20052007 „Außenluftbeschaffenheit -– Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung von Pb/Cd/As/Ni als Bestandteil der PM10-Fraktion des Schwebstaubes“ beschriebene Methode.
IV4. Probenahme/ und Analyse von Benzol
Als Referenzmethode für die Messung der Benzolkonzentration gilt die in EN 14662:2005 (Teile 1, 2 und 3) „Luftbeschaffenheit -– Standardverfahren zur Bestimmung von Benzolkonzentrationen“ beschriebene Methode.
V5. Referenzmethode für die Analyse von KohlenstoffmonoxidKohlenmonoxid
Als Referenzmethode für die Messung der KohlenstoffmonoxidkonzentrationKohlenmonoxidkonzentration gilt die in EN 14626:20052012 „Luftqualität -Außenluft – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von KohlenstoffmonoxidKohlenmonoxid mit nicht-dispersiver Infrarot-Photometrie“ beschriebene Methode.
VIUnter Einhaltung der Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollmaßnahmen für den Feldbetrieb der EN 14626:2012 ist es zulässig, Messgeräte, die nach EN 14626:2005 eignungsgeprüft wurden, weiter zu betreiben.
6. Probenahme und Messung der PM10-Konzentration
Als Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM10 gilt die in EN 12341:19982014 „Luftbeschaffenheit - ErmittlungAußenluft – Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10-Fraktion von Schwebstaub oder PM2,5- Referenzmethode und Feldprüfverfahren zum Nachweis der Äquivalenz von Messverfahren und ReferenzmessmethodeMassenkonzentration des Schwebstaubes“ beschriebene Methode.
VII7. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der PM2,5-Konzentration
Als Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5 gilt die in EN 1490712341:20052014 „Luftbeschaffenheit -Außenluft – Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5-MassenfraktionMassenkonzentration des Schwebstaubes“ beschriebene Methode.
VIII8. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von PAHs in der Luft
Als Referenzmethode für die Probenahme polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft gilt die in der Norm EN 12341:2014 „Außenluft – Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM10- oder PM2,5-Massenkonzentration des Schwebestaubs“ beschriebene Methode.
Als Referenzmethode zur Messung der Benzo[a]pyrenkonzentration gilt die in EN 15549:2008 „ Luftbeschaffenheit -– Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Benzo[a]pyren in Luft“ beschriebene Methode.
IX. ReferenzmethodeSolange keine genormte CEN-Methode für die Messung der anderen in Art. 4 Abs. 8 der Richtlinie 2004/107/EG genannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe vorliegt, können die Mitgliedstaaten genormte nationale Methoden oder genormte ISO-Methoden wie die ISO-Norm 12884 anwenden.
9. Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft
Als Referenzmethode für die Messung der Immissionskonzentrationen des gesamten gasförmigen Quecksilbers gilt die in EN 15852:2010 „Außenluftbeschaffenheit -– Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung des gesamten gasförmigen Quecksilbers“ beschriebene Methode.
X10. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Deposition von Blei, Arsen, Kadmium, Nickel und PAHsNickel
Als Referenzmethode für Probenahmen und Analyse zurdie Bestimmung der Deposition von Blei, Arsen, Kadmium, Nickel und PAHsNickel gilt die in EN 15841:2010 „Luftbeschaffenheit - Außenluft – Messverfahren zur Bestimmung von BleiArsen, NickelCadmium, ArsenBlei und KadmiumNickel in der atmosphärischenatmosphärischer Deposition“ beschriebene Methode.
XI11. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Deposition von Quecksilber
Als Referenzmethode für Probenahmen und Analyse zurdie Bestimmung der Deposition von Quecksilber gilt die in EN 15853:2010 „Außenluftbeschaffenheit -– Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung der Quecksilberdeposition“ beschriebene Methode.
XII12. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Deposition von PAHs
Als Referenzmethode für Probenahmen und Analyse zurdie Bestimmung der Deposition von PAHsBenzo(a)pyren und den anderen polyzyklischen Kohlenwasserstoffen gemäß Art. 4 Abs. 8 der Richtlinie 2004/107/EG gilt die in EN 15980:2011 „Luftbeschaffenheit -– Außenluft – Bestimmung der Deposition von Benz[a]anthracen, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[j]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen, Benzo[a]pyren, Dibenz[a,h]anthracen und Indeno[1,2,3-cd]pyren“ beschriebene Methode.
BII. Nachweis der Äquivalenz von Messmethoden
1. | Die Messnetzbetreiber können auch andere Verfahren verwenden, wenn der betreffende Messnetzbetreiber nachweisen kann, dass damit äquivalente Ergebnisse wie mit den jeweiligen Referenzverfahren erzielt werden, oder bei Partikeln ein anderes Verfahren, wenn der betreffende Messnetzbetreiber nachweisen kann, dass dieses eine feste Beziehung zur Referenzmethode aufweist. In diesem Fall müssen die mit diesem Verfahren erzielten Ergebnisse um einen geeigneten Faktor oder eine Funktion korrigiert werden, damit äquivalente Ergebnisse wie bei Verwendung der Referenzmethode erzielt werden. Für den Nachweis der Äquivalenz ist der Leitfaden der | |||||||||
2. | Die Messnetzbetreiber veröffentlichen in ihren Jahresberichten, ob das jeweilige Referenzverfahren oder ein äquivalentes Messverfahren eingesetzt wurden. Bei äquivalenten Verfahren zur PM-Messung werden für jede Station das eingesetzte Messprinzip und die angewandte Kalibrierfunktion sowie deren Herleitung (z. B. durch Referenz zu entsprechenden Berichten) angeführt. Die Messstationen, an denen für den Nachweis der Äquivalenz Parallelmessungen mit der Referenzmethode durchgeführt wurden, werden genannt. |
C. Neue Messeinrichtungen
Alle zur Durchführung dieser Verordnung erworbenen neuen Messeinrichtungen müssen der Referenzmethode oder einer äquivalenten Methode entsprechen. Alle bei ortsfesten Messungen verwendeten Messeinrichtungen müssen bis zum 11. Juni 2013 der Referenzmethode oder einer äquivalenten Methode entsprechen.
DIII. Gegenseitige Anerkennung der Daten
Bei der im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführten PrüfungFür den Nachweis, obdass die MesseinrichtungenMessgeräte die Leistungsanforderungen der inReferenzmethoden gemäß Abschnitt A aufgeführten ReferenzmethodenI erfüllen, akzeptierthat das Umweltbundesamt die Prüfberichte anderer Mitgliedstaaten zu akzeptieren, sofern die inPrüflaboratorien nach dem relevanten harmonisierten Standard für Prüf- und Kalibrierlaboratorien akkreditiert wurden.
Die ausführlichen Prüfberichte und alle Prüfergebnisse sind anderen Mitgliedstaatenzuständigen Behörden oder den von Laboratorien erstellt wurdenihnen benannten Stellen zur Verfügung zu stellen. Prüfberichte müssen nachweisen, dass die nachMessgeräte alle Leistungsanforderungen erfüllen, auch wenn bestimmte Umwelt- und Standortbedingungen typisch für einen bestimmten Mitgliedstaat sind und außerhalb des Spektrums der Norm EN ISO/IEC 17025:2005 zur Durchführung der betreffenden Prüfungen zugelassen sindBedingungen liegen, für das das Gerät in einem anderen Mitgliedstaat bereits geprüft und typgenehmigt wurde.
EIV. Normzustand
Beim Volumen gasförmiger Schadstoffe ist als Normzustand eine Temperatur von 293 K und ein atmosphärischer Druck von 101,3 kPa zugrunde zu legen. Bei Partikeln und in Partikeln zu analysierenden Stoffen (zB Schwermetalle) werden für die Angabe des Probenvolumens die Umgebungsbedingungen – mittlere Lufttemperatur und mittlerer Luftdruck am Tag der Messungen -– zugrunde gelegt.