Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 103 GmbHG (Anmweggefallen) seit 02.01.1981 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I. Z 42 BGBl. Nr. 320/1980.) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch eins. Ziffer 42, Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1980,.)
§ 103 GmbHG (Anmweggefallen) seit 02.01.1981 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I. Z 42 BGBl. Nr. 320/1980.) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch eins. Ziffer 42, Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1980,.)