§ 105 GmbHG (weggefallen)

GmbH-Gesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1981 bis 31.12.9999
§ 105 GmbHG.

(Anmweggefallen) seit 02.01.1981 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 44, BGBl. Nr. 320/1980.)

Stand vor dem 01.01.1981

In Kraft vom 01.01.1981 bis 01.01.1981
§ 105 GmbHG.

(Anmweggefallen) seit 02.01.1981 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 44, BGBl. Nr. 320/1980.)