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§ 119 GmbHG (Anmweggefallen) seit 02.01.1981 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 51, BGBl. Nr. 320/1980.) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 51,, Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1980,.)
§ 119 GmbHG (Anmweggefallen) seit 02.01.1981 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 51, BGBl. Nr. 320/1980.) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 51,, Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1980,.)