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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Alle am Ende des Jahres noch offenen Posten sind in Spalte 20 des Kostenvorschreibungsbuches einzutragen§ 228 Geo. Diese Rückstände sind im Kostenvorschreibungsbuch des neuen Jahres vor den neu einzutragenden Posten unter der Überschrift “Rückständige Posten” in der Reihenfolge der Jahrgänge und Postzahlen der früheren Kostenvorschreibungsbücher vollinhaltlich zu übertragen(weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen. Weitere Eintragungen bei den übertragenen Posten werden im neuen Kostenvorschreibungsbuch vorgenommen.
Alle am Ende des Jahres noch offenen Posten sind in Spalte 20 des Kostenvorschreibungsbuches einzutragen§ 228 Geo. Diese Rückstände sind im Kostenvorschreibungsbuch des neuen Jahres vor den neu einzutragenden Posten unter der Überschrift “Rückständige Posten” in der Reihenfolge der Jahrgänge und Postzahlen der früheren Kostenvorschreibungsbücher vollinhaltlich zu übertragen(weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen. Weitere Eintragungen bei den übertragenen Posten werden im neuen Kostenvorschreibungsbuch vorgenommen.