Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) In den Verzeichnissen, die nach den zur Verfügung über die Verwahrnisse berechtigten Gerichten getrennt anzulegen sind, sind die Bezeichnung der Masse, das Aktenzeichen der Verwahrungsabteilung und des Verwahrschaftsgerichtes, der Erlagstag, der Erleger und der Gegenstand des Erlages sowie nach Tunlichkeit dessen Wert anzugeben.
(2) In den Verzeichnissen, die nach den zur Verfügung über die Verwahrnisse berechtigten Gerichten getrennt anzulegen sind, sind die Bezeichnung der Masse, das Aktenzeichen der Verwahrungsabteilung und des Verwahrschaftsgerichtes, der Erlagstag, der Erleger und der Gegenstand des Erlages sowie nach Tunlichkeit dessen Wert anzugeben.