§ 604 Geo. (weggefallen)

Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999
Einleitung der angeordneten Vollziehung der Unterbringung in

einem Arbeitshaus§ 604 Geo.

Für die Einleitung der angeordneten Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus gelten die Bestimmungen des § 18 der Verordnung BGBl. Nr. 232/1933 (weggefallen) seit 01.01.2007 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2006

In Kraft vom 01.01.1953 bis 31.12.2006
Einleitung der angeordneten Vollziehung der Unterbringung in

einem Arbeitshaus§ 604 Geo.

Für die Einleitung der angeordneten Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus gelten die Bestimmungen des § 18 der Verordnung BGBl. Nr. 232/1933 (weggefallen) seit 01.01.2007 weggefallen.

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