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§ 60 GebAG (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen. Wo dieses Bundesgesetz von der Vernehmung des Zeugen oder von der Beweisaufnahme spricht, tritt an die Stelle dieser Begriffe die Teilnahme der Vertrauensperson an der Sitzung der Kommission.
§ 60 GebAG (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen. Wo dieses Bundesgesetz von der Vernehmung des Zeugen oder von der Beweisaufnahme spricht, tritt an die Stelle dieser Begriffe die Teilnahme der Vertrauensperson an der Sitzung der Kommission.