§ 125 ForstG (weggefallen)

Forstgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1988 bis 31.12.9999
Paragraph 125,

§ 125 ForstG (Anmweggefallen) seit 02.01.1988 weggefallen.: Aufgehoben durch BGBl. Nr. 576/1987.) Anmerkung, Aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 576 aus 1987,.)

Stand vor dem 01.01.1988

In Kraft vom 01.01.1988 bis 01.01.1988
Paragraph 125,

§ 125 ForstG (Anmweggefallen) seit 02.01.1988 weggefallen.: Aufgehoben durch BGBl. Nr. 576/1987.) Anmerkung, Aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 576 aus 1987,.)

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