§ 135 ForstG (weggefallen)

Forstgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2002 bis 31.12.9999
IX§ 135 ForstG (weggefallen) seit 01.06.2002 weggefallen. ABSCHNITT

FORSTLICHE BUNDESVERSUCHSANSTALT

Forstliche Bundesversuchsanstalt

Die Forstliche Bundesversuchsanstalt ist eine dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft unterstehende Bundesanstalt ohne Rechtspersönlichkeit. Sie hat ihren Sitz in Wien und ist zur fachwissenschaftlichen Bearbeitung und Lösung forstlicher Fragen berufen. Sie wird in diesem Abschnitt sowie im Abschnitt XI kurz Anstalt genannt.

Stand vor dem 31.05.2002

In Kraft vom 01.01.1976 bis 31.05.2002
IX§ 135 ForstG (weggefallen) seit 01.06.2002 weggefallen. ABSCHNITT

FORSTLICHE BUNDESVERSUCHSANSTALT

Forstliche Bundesversuchsanstalt

Die Forstliche Bundesversuchsanstalt ist eine dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft unterstehende Bundesanstalt ohne Rechtspersönlichkeit. Sie hat ihren Sitz in Wien und ist zur fachwissenschaftlichen Bearbeitung und Lösung forstlicher Fragen berufen. Sie wird in diesem Abschnitt sowie im Abschnitt XI kurz Anstalt genannt.

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