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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Sachbearbeiter darf jedoch, wenn eine Veröffentlichung durch die Anstalt nicht beabsichtigt ist, das Ergebnis seiner Arbeiten mit Zustimmung des Direktors selbst veröffentlichen. Bei Veröffentlichung ist darauf hinzuweisen, daß die den Ergebnissen zugrunde liegenden Arbeiten an der Anstalt geleistet wurden. Der Sachbearbeiter hat zwei Exemplare der Veröffentlichung der Anstalt unentgeltlich zu überlassen.
(2) Der Sachbearbeiter darf jedoch, wenn eine Veröffentlichung durch die Anstalt nicht beabsichtigt ist, das Ergebnis seiner Arbeiten mit Zustimmung des Direktors selbst veröffentlichen. Bei Veröffentlichung ist darauf hinzuweisen, daß die den Ergebnissen zugrunde liegenden Arbeiten an der Anstalt geleistet wurden. Der Sachbearbeiter hat zwei Exemplare der Veröffentlichung der Anstalt unentgeltlich zu überlassen.