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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Behörde hat das Pflanzgut mit Bescheid anzuerkennen, wenn es
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(3) Anläßlich der ersten Anerkennung hat die Behörde dem Vermehrungsbetrieb eine Forstgartennummer zuzuteilen.
(4) Das Vermehrungsgut der Pappel ist nach Sorten getrennt zu halten.
(2) Die Behörde hat das Pflanzgut mit Bescheid anzuerkennen, wenn es
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(3) Anläßlich der ersten Anerkennung hat die Behörde dem Vermehrungsbetrieb eine Forstgartennummer zuzuteilen.
(4) Das Vermehrungsgut der Pappel ist nach Sorten getrennt zu halten.