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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Dem Österreichischen Rat für Wissenschaft und Forschung sind von den Bundesministerien Gesetz- und Verordnungsentwürfe, die sich mit Angelegenheiten von Wissenschaft und Forschung befassen, zur Begutachtung zu übermittelnseit 01.07.2000 weggefallen.
(3) Der Österreichische Rat für Wissenschaft und Forschung dient auch zur Beratung der Landesregierungen, wenn er von diesen dazu aufgefordert wird.
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(2) Dem Österreichischen Rat für Wissenschaft und Forschung sind von den Bundesministerien Gesetz- und Verordnungsentwürfe, die sich mit Angelegenheiten von Wissenschaft und Forschung befassen, zur Begutachtung zu übermittelnseit 01.07.2000 weggefallen.
(3) Der Österreichische Rat für Wissenschaft und Forschung dient auch zur Beratung der Landesregierungen, wenn er von diesen dazu aufgefordert wird.