§ 16a FTFG (weggefallen)

Forschungs- und Technologieförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.01.2006 bis 31.12.9999
Paragraph 16 a,§ 16a FTFG (1weggefallen) Zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Umstellungen, insbesondere im Rahmen von strategischen Technologieprogrammen, stellt der Bund zusätzliche Mittel nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes für nachstehend genannte Vorhaben bereit:

  1. 1.Ziffer einsindustriell-gewerbliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten;
  2. 2.Ziffer 2Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in neue und verbesserte Produkte, Leistungen und Verfahren;
  3. 3.Ziffer 3immaterielle Investitionen, insbesondere in Hinblick auf Innovations- und Qualitätsmanagement;
  4. 4.Ziffer 4Technologietransfer- und Umsetzungstätigkeiten und damit verbundene infrastrukturelle Maßnahmen;
  5. 5.Ziffer 5Investitionen zur Anwendung internationaler Spitzentechnologie in Österreich;
  6. 6.Ziffer 6Beteiligungen an oder Gründungen von Unternehmen, die förderbare Vorhaben gemäß Z 1 bis 5 durchführen sowieBeteiligungen an oder Gründungen von Unternehmen, die förderbare Vorhaben gemäß Ziffer eins bis 5 durchführen sowie
  7. 7.Ziffer 7Durchführung von F&E-Programmen.
  1. (2)Absatz 2Die per 30. Juni 2003 vorhandenen Rücklagen des Innovations- und Technologiefonds stehen auch weiterhin für Zwecke der Forschungs- und Technologieförderung zur Verfügung.
seit 14.01.2006 weggefallen.

Stand vor dem 13.01.2006

In Kraft vom 15.07.2004 bis 13.01.2006
Paragraph 16 a,§ 16a FTFG (1weggefallen) Zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Umstellungen, insbesondere im Rahmen von strategischen Technologieprogrammen, stellt der Bund zusätzliche Mittel nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes für nachstehend genannte Vorhaben bereit:

  1. 1.Ziffer einsindustriell-gewerbliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten;
  2. 2.Ziffer 2Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in neue und verbesserte Produkte, Leistungen und Verfahren;
  3. 3.Ziffer 3immaterielle Investitionen, insbesondere in Hinblick auf Innovations- und Qualitätsmanagement;
  4. 4.Ziffer 4Technologietransfer- und Umsetzungstätigkeiten und damit verbundene infrastrukturelle Maßnahmen;
  5. 5.Ziffer 5Investitionen zur Anwendung internationaler Spitzentechnologie in Österreich;
  6. 6.Ziffer 6Beteiligungen an oder Gründungen von Unternehmen, die förderbare Vorhaben gemäß Z 1 bis 5 durchführen sowieBeteiligungen an oder Gründungen von Unternehmen, die förderbare Vorhaben gemäß Ziffer eins bis 5 durchführen sowie
  7. 7.Ziffer 7Durchführung von F&E-Programmen.
  1. (2)Absatz 2Die per 30. Juni 2003 vorhandenen Rücklagen des Innovations- und Technologiefonds stehen auch weiterhin für Zwecke der Forschungs- und Technologieförderung zur Verfügung.
seit 14.01.2006 weggefallen.

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