§ 16d FTFG (weggefallen)

Forschungs- und Technologieförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.01.2006 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsIndustrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen oder
  2. 2.Ziffer 2physische oder juristische Personen, die im Begriff sind, ein Unternehmen gemäß Z 1 zu gründen oderphysische oder juristische Personen, die im Begriff sind, ein Unternehmen gemäß Ziffer eins, zu gründen oder
  3. 3.Ziffer 3österreichische sowie internationale Universitäts- und Forschungseinrichtungen, sofern die gewährten Mittel im Rahmen von strategischen Technologieprogrammen verwendet werden, oder
  4. 4.Ziffer 4Einrichtungen des Technologietransfers.
§ 16d FTFG (weggefallen) seit 14.01.2006 weggefallen.

Stand vor dem 13.01.2006

In Kraft vom 01.07.2003 bis 13.01.2006
  1. 1.Ziffer einsIndustrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen oder
  2. 2.Ziffer 2physische oder juristische Personen, die im Begriff sind, ein Unternehmen gemäß Z 1 zu gründen oderphysische oder juristische Personen, die im Begriff sind, ein Unternehmen gemäß Ziffer eins, zu gründen oder
  3. 3.Ziffer 3österreichische sowie internationale Universitäts- und Forschungseinrichtungen, sofern die gewährten Mittel im Rahmen von strategischen Technologieprogrammen verwendet werden, oder
  4. 4.Ziffer 4Einrichtungen des Technologietransfers.
§ 16d FTFG (weggefallen) seit 14.01.2006 weggefallen.

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