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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 2 FGO. (1weggefallen) Die Gebührenpflicht ruht:
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(2) Bei Betriebsunfähigkeit einer Sprechfunkanlage eines Funkfernsprechanschlusses des öffentlichen beweglichen Landfunkdienstes bewirkt kein Ruhen der Gebührenpflichtseit 01.01.1998 weggefallen.
§ 2 FGO. (1weggefallen) Die Gebührenpflicht ruht:
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(2) Bei Betriebsunfähigkeit einer Sprechfunkanlage eines Funkfernsprechanschlusses des öffentlichen beweglichen Landfunkdienstes bewirkt kein Ruhen der Gebührenpflichtseit 01.01.1998 weggefallen.