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Legende:
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§ 4 FGO (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Grundstücke im Sinne dieser Gebührenordnung sind Bodenflächen, die gegen andere Bodenflächen so abgegrenzt sind, daß sie eine wirtschaftliche Einheit bilden.
§ 4 FGO (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Grundstücke im Sinne dieser Gebührenordnung sind Bodenflächen, die gegen andere Bodenflächen so abgegrenzt sind, daß sie eine wirtschaftliche Einheit bilden.