Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 24 FGO. Die Gebühren betragen:
Schilling
1. für ein gewöhnliches Bildtelegramm
a (weggefallen) bei einer Bildgröße bis 210 cm2 seit 01.01.1998 weggefallen................ 150,-
b) bei einer Bildgröße über 210 cm2 bis 280 cm2 ... 200,-
c) bei einer Bildgröße über 280 cm2 bis 330 cm2 ... 240,-
2. für ein dringendes Bildtelegramm
a) bei einer Bildgröße bis 210 cm2 ................ 300,-
b) bei einer Bildgröße über 210 cm2 bis 280 cm2 ... 400,-
c) bei einer Bildgröße über 280 cm2 bis 330 cm2 ... 480,-
§ 24 FGO. Die Gebühren betragen:
Schilling
1. für ein gewöhnliches Bildtelegramm
a (weggefallen) bei einer Bildgröße bis 210 cm2 seit 01.01.1998 weggefallen................ 150,-
b) bei einer Bildgröße über 210 cm2 bis 280 cm2 ... 200,-
c) bei einer Bildgröße über 280 cm2 bis 330 cm2 ... 240,-
2. für ein dringendes Bildtelegramm
a) bei einer Bildgröße bis 210 cm2 ................ 300,-
b) bei einer Bildgröße über 210 cm2 bis 280 cm2 ... 400,-
c) bei einer Bildgröße über 280 cm2 bis 330 cm2 ... 480,-