§ 25 FGO (weggefallen)

Fernmeldegebührengesetz - Anlage (Fernmeldegebührenordnung)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.9999
Gebühren für besondere Dienste

§ 25 FGO (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Die Gebühren betragen:

Schilling

1. für ein Telegrammschmuckblatt einschließlich der

Ausfertigung ................................... 12,50

Stand vor dem 31.12.1997

In Kraft vom 01.09.1987 bis 31.12.1997
Gebühren für besondere Dienste

§ 25 FGO (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Die Gebühren betragen:

Schilling

1. für ein Telegrammschmuckblatt einschließlich der

Ausfertigung ................................... 12,50

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