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GEBÜHREN FÜR DIE BENÜTZUNG DES FÜR DEN
ÖFFENTLICHEN VERKEHR BESTIMMTEN
FERNSCHREIB-, DATEX- UND DIREKT-DATENNETZES,
GEBÜHREN FÜR FERNSCHREIBSONDERVERBINDUNGEN
Fernschreib-Grundgebühr, Herstellungs- und
Verlegungsgebühren
§ 27 FGO. (1weggefallen) Die Gebühr beträgt:
monatlich
Schilling
für die Bereithaltung des Anschlußorgans beim
Fernschreibanschlußamt sowie für die Bereithaltung
und Instandhaltung der Anschlußleitung
(Fernschreib-Grundgebühr) seit 01.01.1998 weggefallen......................... 360,-
(2) Für die Herstellung, für die Verlegung und für sonstige auf Verlangen des Fernschreibteilnehmers durchgeführte Arbeiten gelten die Bestimmungen des § 19 sinngemäß.
(3) Für die während des Monats übergebenen Fernschreibteilnehmereinrichtungen ist die Grundgebühr, wenn die Übergabe in der Zeit von 1. bis 15. des Monats erfolgt, vom Ersten des Monats an, wenn sie in der Zeit vom 16. bis Monatsletzten erfolgt, vom nächsten Monatsersten an zu entrichten.
(4) Für jeden Fernschreibnebenanschluß ist die Hälfte der Fernschreib-Grundgebühr zu entrichten.
GEBÜHREN FÜR DIE BENÜTZUNG DES FÜR DEN
ÖFFENTLICHEN VERKEHR BESTIMMTEN
FERNSCHREIB-, DATEX- UND DIREKT-DATENNETZES,
GEBÜHREN FÜR FERNSCHREIBSONDERVERBINDUNGEN
Fernschreib-Grundgebühr, Herstellungs- und
Verlegungsgebühren
§ 27 FGO. (1weggefallen) Die Gebühr beträgt:
monatlich
Schilling
für die Bereithaltung des Anschlußorgans beim
Fernschreibanschlußamt sowie für die Bereithaltung
und Instandhaltung der Anschlußleitung
(Fernschreib-Grundgebühr) seit 01.01.1998 weggefallen......................... 360,-
(2) Für die Herstellung, für die Verlegung und für sonstige auf Verlangen des Fernschreibteilnehmers durchgeführte Arbeiten gelten die Bestimmungen des § 19 sinngemäß.
(3) Für die während des Monats übergebenen Fernschreibteilnehmereinrichtungen ist die Grundgebühr, wenn die Übergabe in der Zeit von 1. bis 15. des Monats erfolgt, vom Ersten des Monats an, wenn sie in der Zeit vom 16. bis Monatsletzten erfolgt, vom nächsten Monatsersten an zu entrichten.
(4) Für jeden Fernschreibnebenanschluß ist die Hälfte der Fernschreib-Grundgebühr zu entrichten.