Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Anschlüsse des Direkt-Datennetzes;
Herstellungs- und Verlegungsgebühren
§ 27a FGO. (1weggefallen) Die Gebühr für die Bereithaltung des Anschlußorgans beim Anschlußamt sowie für die Bereithaltung und Instandhaltung der Anschlußleitung samt zugehöriger Teilnehmer-Anschlußeinrichtung für einen Datexanschluß (Datex-Grundgebühr) beträgt:
monatlich
Schilling
für eine Übertragsgeschwindigkeit von 300 bit/s seit 01.01.1998 weggefallen... 750,-
(2) Die Grundgebühr für einen Anschluß an das Direkt-Datennetz je
Endstelle beträgt:
für eine Übertragungsgeschwindigkeit von 300 bit/s ... 120,-.
(3) Die Bestimmungen des § 27 Abs. 2 und 3 gelten sinngemäß auch für Anschlüsse des Datex- und Direkt-Datennetzes.
Anschlüsse des Direkt-Datennetzes;
Herstellungs- und Verlegungsgebühren
§ 27a FGO. (1weggefallen) Die Gebühr für die Bereithaltung des Anschlußorgans beim Anschlußamt sowie für die Bereithaltung und Instandhaltung der Anschlußleitung samt zugehöriger Teilnehmer-Anschlußeinrichtung für einen Datexanschluß (Datex-Grundgebühr) beträgt:
monatlich
Schilling
für eine Übertragsgeschwindigkeit von 300 bit/s seit 01.01.1998 weggefallen... 750,-
(2) Die Grundgebühr für einen Anschluß an das Direkt-Datennetz je
Endstelle beträgt:
für eine Übertragungsgeschwindigkeit von 300 bit/s ... 120,-.
(3) Die Bestimmungen des § 27 Abs. 2 und 3 gelten sinngemäß auch für Anschlüsse des Datex- und Direkt-Datennetzes.