Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
2§ 34 FGO (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Der Ermittlung der gebührenpflichtigen Leitungslänge ist die Luftlinienentfernung zwischen den jeweiligen Schaltpunkten sowie zwischen diesen und dem Endpunkt des herangeführten Stromweges zugrunde zu legen.
2§ 34 FGO (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Der Ermittlung der gebührenpflichtigen Leitungslänge ist die Luftlinienentfernung zwischen den jeweiligen Schaltpunkten sowie zwischen diesen und dem Endpunkt des herangeführten Stromweges zugrunde zu legen.