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Legende:
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1. bei Zurückziehung innerhalb von 2 Stunden vor dem
Beginn der Überlassung von
Schilling
a§ 36 FGO (weggefallen) Stromwegen für Tonübertragungen seit 01.01.1998 weggefallen................ 200,-
b) Stromwegen für Bildübertragungen ............... 300,-
2. bei Zurückziehung innerhalb eines Zeitraumes von
24 Stunden bis 2 Stunden vor dem Beginn der
Überlassung von
a) Stromwegen für Tonübertragungen ................ 100,-
b) Stromwegen für Bildübertragungen ............... 150,-
pro Tag
Schilling
(6) Die Gebühr für Stromwege, die innerhalb eines
Ortsnetzes für weniger als einen Kalendermonat, aber
für mindestens 24 Stunden, zur Tonübertragung oder zur
Übertragung von Meldungen überlassen werden, beträgt ... 45,-
1. bei Zurückziehung innerhalb von 2 Stunden vor dem
Beginn der Überlassung von
Schilling
a§ 36 FGO (weggefallen) Stromwegen für Tonübertragungen seit 01.01.1998 weggefallen................ 200,-
b) Stromwegen für Bildübertragungen ............... 300,-
2. bei Zurückziehung innerhalb eines Zeitraumes von
24 Stunden bis 2 Stunden vor dem Beginn der
Überlassung von
a) Stromwegen für Tonübertragungen ................ 100,-
b) Stromwegen für Bildübertragungen ............... 150,-
pro Tag
Schilling
(6) Die Gebühr für Stromwege, die innerhalb eines
Ortsnetzes für weniger als einen Kalendermonat, aber
für mindestens 24 Stunden, zur Tonübertragung oder zur
Übertragung von Meldungen überlassen werden, beträgt ... 45,-