§ 39b FGO (weggefallen)

Fernmeldegebührengesetz - Anlage (Fernmeldegebührenordnung)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.9999
Gebühren für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb eines

bundesweiten Mobilkommunikationssystems mit automatischer Kanalwahl

oder Kanalzuteilung

§ 39b FGO. Die Gebühren betragen je Kanal (Frequenzpaar)

monatlich

Schilling

aweggefallen) bei einem analogen System seit 01.01.1998 weggefallen.................. 1 000,-

b) bei einem digitalen System ................. 8 000,-

Stand vor dem 31.12.1997

In Kraft vom 01.08.1994 bis 31.12.1997
Gebühren für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb eines

bundesweiten Mobilkommunikationssystems mit automatischer Kanalwahl

oder Kanalzuteilung

§ 39b FGO. Die Gebühren betragen je Kanal (Frequenzpaar)

monatlich

Schilling

aweggefallen) bei einem analogen System seit 01.01.1998 weggefallen.................. 1 000,-

b) bei einem digitalen System ................. 8 000,-

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