§ 46 FGO (weggefallen)

Fernmeldegebührengesetz - Anlage (Fernmeldegebührenordnung)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999
§ 46 FGO. (1weggefallen) Die Gebühren betragen

Schilling

a) für die Zweitausfertigung einer Bewilligungsurkunde

(Zweitausfertigungsgebühr) seit 01.01.2000 weggefallen........................ 10,-

b) für die Mahnung wegen nicht rechtzeitiger

Entrichtung vorgeschriebener Gebühren

(Mahngebühr) ...................................... 10,-

Stand vor dem 31.12.1999

In Kraft vom 01.01.1981 bis 31.12.1999
§ 46 FGO. (1weggefallen) Die Gebühren betragen

Schilling

a) für die Zweitausfertigung einer Bewilligungsurkunde

(Zweitausfertigungsgebühr) seit 01.01.2000 weggefallen........................ 10,-

b) für die Mahnung wegen nicht rechtzeitiger

Entrichtung vorgeschriebener Gebühren

(Mahngebühr) ...................................... 10,-

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