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Die Förderung nach § 8 Abs. 1 hat tunlichst die Versorgung mit 35 hauptberuflichen Patientenanwälten bis zum Ende des Jahres 1993 und mit 140 hauptberuflichen Vereinssachwaltern bis zum Ende des Jahres 1995 sicherzustellen ErwSchVG (weggefallen) seit 01.07.2007 weggefallen. Die Förderung nach Paragraph 8, Absatz eins, hat tunlichst die Versorgung mit 35 hauptberuflichen Patientenanwälten bis zum Ende des Jahres 1993 und mit 140 hauptberuflichen Vereinssachwaltern bis zum Ende des Jahres 1995 sicherzustellen.
Die Förderung nach § 8 Abs. 1 hat tunlichst die Versorgung mit 35 hauptberuflichen Patientenanwälten bis zum Ende des Jahres 1993 und mit 140 hauptberuflichen Vereinssachwaltern bis zum Ende des Jahres 1995 sicherzustellen ErwSchVG (weggefallen) seit 01.07.2007 weggefallen. Die Förderung nach Paragraph 8, Absatz eins, hat tunlichst die Versorgung mit 35 hauptberuflichen Patientenanwälten bis zum Ende des Jahres 1993 und mit 140 hauptberuflichen Vereinssachwaltern bis zum Ende des Jahres 1995 sicherzustellen.