§ 18 EichstellenV (weggefallen)

Eichstellenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.09.2011 bis 31.12.9999
Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG ABl. L 204 S 37 vom 21. 7. 1998, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG ABl. L 217 S§ 18 vom 5. 8. 1998, notifiziertEichstellenV (Notifikationsnummer 2002/362/Aweggefallen) seit 28.09.2011 weggefallen.

Stand vor dem 27.09.2011

In Kraft vom 01.06.2004 bis 27.09.2011
Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG ABl. L 204 S 37 vom 21. 7. 1998, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG ABl. L 217 S§ 18 vom 5. 8. 1998, notifiziertEichstellenV (Notifikationsnummer 2002/362/Aweggefallen) seit 28.09.2011 weggefallen.

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