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(1) Gebühren für die Zulassung einer Bauart von Messgeräten oder im Konformitätsbewertungsverfahren gemäß § 1 Abs. 1:
1. | Gebühr für die Prüfung des Antrages, der eingereichten Unterlagen und für die Beurteilung der Berichte und Ergebnisse der physikalisch-technischen Untersuchungen | |||||||||
Gebühr gemäß Tarif F | ||||||||||
2. | Erprobungsgebühr, falls eine Erprobung im Zulassungsverfahren vorgesehen ist | |||||||||
Gebühr gemäß Tarif B |
(2) Gebühren für die Zulassung/Änderung einer Abfertigungsstelle ode1r einer öffentlichen Wägeanstalt gemäß § 1 Abs. 2:
Gebühr für die Prüfung des Antrages, der eingereichten Unterlagen sowie der Beschaffenheit vor Ort | ||||||||||
gemäß Tarif F |
(3) Gebühr für die Zulassung eines Herstellerzeichens für Maßbehältnisse gemäß § 1 Abs. 3:
Gebühr für die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen | ||||||||||
gemäß Tarif F |
(4) Gebühr für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Produkten gemäß § 1 Abs. 4:
Gebühr für die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen | ||||||||||
gemäß Tarif F |
(5) Gebühr in Verfahren, für die eine Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt für das Eichwesen vorgesehen ist:
1. | Zusatzgebühr | 125 Euro | ||||||||
2. | Veröffentlichungsgebühr für jede angefangene Druckseite (Format A4) | 100 Euro |
Tarif B
(Eichung § 2 )
Für Messgeräte außerhalb des Ermächtigungsumfanges von Eichstellen kommen folgende Tarife zur Anwendung:
(1) Messgeräte für Länge
1. | Handelslängenmaße (Maßstäbe und Maßbänder) je Teilung für jedes angefangene Meter | 4,00 Euro | ||||||||
2. | Messkluppen | 45,00 Euro | ||||||||
3. | Längenmessgeräte | 170,00 Euro | ||||||||
4. | Messräder | 59,00 Euro | ||||||||
5. | a) Peilbänder, Peilstäbe und Skalen für Standrohreinrichtungen mit Längenteilung | |||||||||
Jedes | angefangene Meter | 4,00 Euro | ||||||||
b) | Peilstäbe und Skalen für Standrohreinrichtungen mit Rauminhaltsteilung | 331,00 Euro | ||||||||
c) | Peilmaschinen | 407,00 Euro | ||||||||
6. | Klassifizierungsgeräte für Schweinehälften | 89,00 Euro | ||||||||
7. | Brettermessgeräte ………………………………………………………………. | 330,00 Euro | ||||||||
8. | Elektrooptische Distanzmessgeräte | 26,00 Euro |
(2) Flächenmessgeräte
1. | Flächenmessmaschinen | 301,00 Euro |
(3) Raummessgeräte für feste Messgüter und Flüssigkeiten
1. | Hohlmaße ………………………………………………………………………. | 28,00 Euro | ||||||||
2. | Messgefäße mit Teilung (Messgläser, Messeimer, Messbecher) das Zweifache der Gebühr gemäß Z 1 |
(4) Wasserzähler
1. | mit einem Nenndurchfluss bzw. Dauerdurchfluss über 60 m³/h |
| 118,00 Euro | |||||||
2. | bei Einteilung nach Nennbelastungen ist das 0,5-fache der Nennbelastung dem Nenndurchfluss gleichzusetzen | |||||||||
3. | bei Einteilung nach dem Dauerdurchfluss (Q3) ist das 0,6-fache des Dauerdurchflusses dem Nenndurchfluss gleichzusetzen. | |||||||||
4. | Verbundzähler Gebühr gemäß Tarif F |
(5) Gewichtsstücke
1. | Feingewichtsstücke und Gewichtsstücke der Genauigkeitsklassen F1, F2 und E 2 .....120,00 Euro | |||||||||
2. | Gewichtsstücke der Genauigkeitsklassen E1 Gebühr gemäß Tarif F |
(6) Waagen
1. | Selbsttätige Waagen für Wägung in Fahrt (dynamische Gleis- und Straßenfahrzeugwaagen) | ||||||||||
Gebühr gemäß Tarif F | |||||||||||
2. | Wenn ein Kranfahrzeug mit Prüfnormalen des BEV erforderlich ist, je | Fahrzeug und Stunde | 105,00 Euro |
(7) Dichtemessgeräte
1. | Messgeräte zur statischen Dichtebestimmung (Laborgeräte) | 249,00 Euro | ||||||||
2. | Messgeräte zur dynamischen Dichtebestimmung (pro Dichtesonde) | 211,00 Euro | ||||||||
3. | Aräometer ……………………………………………………………………… | 184,00 Euro | ||||||||
4. | Pyknometer ……………………………………………………………………. | 41,00 Euro | ||||||||
5. | Butyrometer und Hilfsgeräte | |||||||||
a) | Butyrometer | 35,00 Euro | ||||||||
b) | Vollpipetten oder selbsttätige Pipetten für Milch, Schwefelsäure oder Amylalkohol | 38,00 Euro | ||||||||
c) | Pipettiergeräte | 55,00 Euro | ||||||||
6. | Atemalkoholmessgeräte | 185,00 Euro | ||||||||
(8) | Raummessgeräte (Messkolben, Messzylinder, Vollpipetten, Büretten und Messröhren) | 38,00 Euro | ||||||||
(9) | Messgeräte zur Ermittlung der Güte von Werkstoffen (Härteprüfdiamanten, Härtevergleichsplatten) | 198,00 Euro | ||||||||
(10) | Druckmessgeräte | |||||||||
Manometer und elektronische Druckmessgeräte für positiven Überdruck über | ||||||||||
(11) | Messgeräte zur Bestimmung der Achs- und Radlast | 247,00 Euro | ||||||||
(12) | Messwandler | 28,00 Euro | ||||||||
Dieser Tarif gilt ab einer Stückzahl von 45 Messwandlern pro Eichtermin. Für geringere Stückzahlen pro Eichung kommt Tarif F zur Anwendung. |
(13) Messgeräte für Fahrzeuge
1. | Wegstreckenzähler | 139,00 Euro | ||||||||
2. | Geschwindigkeitsmessgeräte | 139,00 Euro | ||||||||
3. | Verzögerungsmessgeräte | 92,00 Euro | ||||||||
4. | Drehzahlmesser |
| 92,00 Euro | |||||||
5. | Impulszähler | 92,00 Euro | ||||||||
6. | Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerät mit oder ohne Dokumentationseinrichtung: | |||||||||
Bei normalem Prüfaufwand …………………………………………………………. 252,00 Euro | ||||||||||
Bei verringertem Prüfaufwand ……………………………………………………… 121,00 Euro | ||||||||||
7. | Verkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte zur Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit über Straßenabschnitte, die länger als 100 m sind (Section Control) inklusive Ermittlung der Streckenlänge bis zu 2 Fahrspuren ……………………..……………………………………….... 787,00 Euro | |||||||||
Jede weitere Fahrspur ……………………………………………………………….. 190,00 Euro |
(14) Aktivitätsmessgeräte
1. | Handkontaminationsmessgeräte | |||||||||
Grundgebühr mit einem Zählrohr ………………………………………...…………. 257,00 Euro | ||||||||||
jedes weitere Zählrohr ……………………………………………………………….. 135,00 Euro | ||||||||||
2. | Hand/Fuß Kontaminationsmessgeräte |
| 508,00 Euro | |||||||
3. | Aktivimeter (inkl. Bereitstellung von 99Tcm) | 824,00 Euro | ||||||||
4. | Abfallmessplatz | 824,00 Euro |
(15) Wärmezähler
Durchflusssensoren (Volumenmessteile) mit einem Nenndurchfluss (qp) | ||||||||||
über 60 m³/h ………………………………………………………………………….. 118,00 Euro |
(16) Gebühr für Messgeräte, die nicht in den Abs. 1 bis 15 genannt sind und in den Zuständigkeitsbereich der Eichbehörde fallen: Gebühr gemäß Tarif F
Tarif C
(Aufhebung einer Verwendungssperre, § 5)
1. | Grundgebühr | 105,00 Euro | ||||||||
2. | Zusätzlich Zeitgebühr gemäß Tarif F |
Tarif D
(Messtechnische Kontrolle, § 6)
(1) | Dosimeter | 854,00 Euro |
(2) Aktivitätsmessgeräte
Grundgebühr ………………………………………………………………………… 902,00 Euro | ||||||||||
Jedes weitere Radionuklid ………………………………………………………….. 377,00 Euro |
Tarif E
(Versäumnisgebühren, § 7)
(1) Versäumnisgebühr wegen unzureichender Vorbereitung für eine auswärtige Amtshandlung, wenn diese
1. | a) nicht begonnen werden kann 10 vH | |||||||||
b) | abgebrochen werden muss 50 vH | |||||||||
der festgelegten Gebühren, bei Gebühren gemäß Tarif F nach der aufgewendeten Zeit, jedoch für jeden beauftragten Organwalter mindestens 60,00 Euro | ||||||||||
2. | nur verspätet begonnen werden kann oder unterbrochen werden muss, für die verursachte Wartezeit jedes beauftragten Organwalters: Gebühr gemäß Tarif F |
(2) Versäumnisgebühr wegen verspäteter Zurücknahme eines Antrags
1. | wenn bei einer auswärtigen Amtshandlung die Reisebewegung des beauftragten Organwalters bereits begonnen hat 10 vH der festgelegten Gebühren | |||||||||
2. | wenn die Amtshandlung bereits begonnen hat 50 vH der festgelegten Gebühren | |||||||||
3. | wenn die Amtshandlung bereits abgeschlossen ist 100 vH der festgelegten Gebühren | |||||||||
4. | bei Gebühren gemäß Tarif F nach der aufgewendeten Zeit, bei auswärtigen Amtshandlungen jedoch für jeden beauftragten Organwalter mindestens 60,00 Euro |
Tarif F
(Zeitgebühr, § 8)
Für jeden beauftragten Organwalter und jede angefangene Viertelstunde ………………. 12,00 Euro
Tarif G
(Prüfungsgebühr für Wäger, § 11)
Für jede Prüfung eines Wägers …………………………………………………………… 29,00 Euro
Tarif H
(Ablichtungen und Eichscheine, § 12)
1. | Ablichtungen, | |||||||||
jede angefangene A 4 Seite SW ……………………………………………………… 1,00 Euro | ||||||||||
jede angefangene A 4 Seite Farbe ………………………………………………….. 1,50 Euro | ||||||||||
jede angefangene Seite größer als A 4 ……………………………………………….. 1,50 Euro | ||||||||||
2. | Ausstellung eines Eichscheines ……………………………………………..………. 50,00 Euro |
Tarif I
(Kontrolle von Fertigpackungen, Maßbehältnissen und Schankgefäßen, § 13)
(1) Nicht zerstörende Prüfung von Maßbehältnissen, Fertigpackungen und Schankgefäßen
1. | bei vernachlässigbarer Tarastreuung und einem Umfang des Prüfloses von | |||||||||
bis zu 3200 Packungen ……………………………………………………………… 150,00 Euro | ||||||||||
über 3200 Packungen ………………………………………………………………. 350,00 Euro | ||||||||||
2. | bei Berücksichtigung jedes einzelnen Tarawertes und einem Umfang des Prüfloses von | |||||||||
bis zu 3200 Packungen ………………………………………………………………. 230,00 Euro | ||||||||||
über 3200 Packungen ………………………………………………………………… 450,00 Euro | ||||||||||
3. | Mehrgebühr für eine zweite Stichprobe (Doppelprüfplan) 20 vH der Gebühr gemäß Z 1 und Z 2 | |||||||||
4. | für die Prüfung von Maßbehältnissen oder Schankgefäßen beim Hersteller oder Importeur je Stichprobe ……………………………………………………………………………. 230,00 Euro |
(2) Zerstörende Stichprobenprüfungen (Stichprobenumfang 20 Stück je Los) …………. 280,00 Euro
(3) Bestimmungen der Dichte des Füllgutes
1. | wenn mit Aräometer oder elektronischem Dichtemessgerät möglich ………………… 35,00 Euro | |||||||||
2. | in allen anderen Fällen ………………………………………………………………... 70, 00 Euro |
(4) Prüfung von Aufzeichnungen, Kennzeichnungen oder betrieblichen Kontrollverfahren
1. | Bis Losgröße < = 3.200 Packungen | 35,00 Euro | ||||||||
2. | Losgröße > 3.200 Packungen | 65,00 Euro |
Tarif J
(Überwachung von Eichstellen, § 14)
1. | Eichstellen der Kategorie A | 2.230,00 Euro | ||||||||
2. | Eichstellen der Kategorie B | 3.702,00 Euro | ||||||||
3. | Eichstellen der Kategorie C | 4.416,00 Euro | ||||||||
4. | Eichstellen der Kategorie D | 5.174,00 Euro | ||||||||
5. | Gebühr für zusätzliche Überprüfungen je Los | 500,00 Euro | ||||||||
6. | Für Überwachungen im Ausland zusätzlich Zeitgebühr gemäß § 8 Abs. 3 und 4. |
Tarif K
(Statistische Prüfung von Messgeräten zur Verlängerung der Nacheichfrist, § 15)
1. | Elektrizitätszähler | |||||||||
Je Energieart des zu prüfenden Loses ………………………………………………. 813,00 Euro | ||||||||||
2. | Wärmezähler, Balgengaszähler | |||||||||
Je zu prüfendes Los …………………………………………………………………. 813,00 Euro | ||||||||||
3. | Sonstige Messgeräte: Zeitgebühr gemäß Tarif F |
Die angeführten Tarife gelten bei einer Prüfung im Prüfraum einer ermächtigten Eichstelle. Bei der Durchführung der Prüfungen in Einrichtungen des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen kommt der dreifache Tarif zur Anwendung.
TARIF L
(Erteilung oder Änderung der Ermächtigung von Sicherungszeichen, § 16)
1. | Grundgebühr | 125,00 Euro | ||||||||
2. | Erteilung der Ermächtigung | 306,00 Euro | ||||||||
3. | Änderung oder Erweiterung des Umfanges der Ermächtigung | 125,00 Euro |
Tarif M
(Statistische Prüfung von Messgeräten, § 17)
1. | Grundgebühr | 125,00 Euro | ||||||||
2. | Zusätzlich Zeitgebühr gemäß Tarif F |
(1) Gebühren für die Zulassung einer Bauart von Messgeräten oder im Konformitätsbewertungsverfahren gemäß § 1 Abs. 1:
1. | Gebühr für die Prüfung des Antrages, der eingereichten Unterlagen und für die Beurteilung der Berichte und Ergebnisse der physikalisch-technischen Untersuchungen | |||||||||
Gebühr gemäß Tarif F | ||||||||||
2. | Erprobungsgebühr, falls eine Erprobung im Zulassungsverfahren vorgesehen ist | |||||||||
Gebühr gemäß Tarif B |
(2) Gebühren für die Zulassung/Änderung einer Abfertigungsstelle ode1r einer öffentlichen Wägeanstalt gemäß § 1 Abs. 2:
Gebühr für die Prüfung des Antrages, der eingereichten Unterlagen sowie der Beschaffenheit vor Ort | ||||||||||
gemäß Tarif F |
(3) Gebühr für die Zulassung eines Herstellerzeichens für Maßbehältnisse gemäß § 1 Abs. 3:
Gebühr für die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen | ||||||||||
gemäß Tarif F |
(4) Gebühr für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Produkten gemäß § 1 Abs. 4:
Gebühr für die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen | ||||||||||
gemäß Tarif F |
(5) Gebühr in Verfahren, für die eine Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt für das Eichwesen vorgesehen ist:
1. | Zusatzgebühr | 125 Euro | ||||||||
2. | Veröffentlichungsgebühr für jede angefangene Druckseite (Format A4) | 100 Euro |
Tarif B
(Eichung § 2 )
Für Messgeräte außerhalb des Ermächtigungsumfanges von Eichstellen kommen folgende Tarife zur Anwendung:
(1) Messgeräte für Länge
1. | Handelslängenmaße (Maßstäbe und Maßbänder) je Teilung für jedes angefangene Meter | 4,00 Euro | ||||||||
2. | Messkluppen | 45,00 Euro | ||||||||
3. | Längenmessgeräte | 170,00 Euro | ||||||||
4. | Messräder | 59,00 Euro | ||||||||
5. | a) Peilbänder, Peilstäbe und Skalen für Standrohreinrichtungen mit Längenteilung | |||||||||
Jedes | angefangene Meter | 4,00 Euro | ||||||||
b) | Peilstäbe und Skalen für Standrohreinrichtungen mit Rauminhaltsteilung | 331,00 Euro | ||||||||
c) | Peilmaschinen | 407,00 Euro | ||||||||
6. | Klassifizierungsgeräte für Schweinehälften | 89,00 Euro | ||||||||
7. | Brettermessgeräte ………………………………………………………………. | 330,00 Euro | ||||||||
8. | Elektrooptische Distanzmessgeräte | 26,00 Euro |
(2) Flächenmessgeräte
1. | Flächenmessmaschinen | 301,00 Euro |
(3) Raummessgeräte für feste Messgüter und Flüssigkeiten
1. | Hohlmaße ………………………………………………………………………. | 28,00 Euro | ||||||||
2. | Messgefäße mit Teilung (Messgläser, Messeimer, Messbecher) das Zweifache der Gebühr gemäß Z 1 |
(4) Wasserzähler
1. | mit einem Nenndurchfluss bzw. Dauerdurchfluss über 60 m³/h |
| 118,00 Euro | |||||||
2. | bei Einteilung nach Nennbelastungen ist das 0,5-fache der Nennbelastung dem Nenndurchfluss gleichzusetzen | |||||||||
3. | bei Einteilung nach dem Dauerdurchfluss (Q3) ist das 0,6-fache des Dauerdurchflusses dem Nenndurchfluss gleichzusetzen. | |||||||||
4. | Verbundzähler Gebühr gemäß Tarif F |
(5) Gewichtsstücke
1. | Feingewichtsstücke und Gewichtsstücke der Genauigkeitsklassen F1, F2 und E 2 .....120,00 Euro | |||||||||
2. | Gewichtsstücke der Genauigkeitsklassen E1 Gebühr gemäß Tarif F |
(6) Waagen
1. | Selbsttätige Waagen für Wägung in Fahrt (dynamische Gleis- und Straßenfahrzeugwaagen) | ||||||||||
Gebühr gemäß Tarif F | |||||||||||
2. | Wenn ein Kranfahrzeug mit Prüfnormalen des BEV erforderlich ist, je | Fahrzeug und Stunde | 105,00 Euro |
(7) Dichtemessgeräte
1. | Messgeräte zur statischen Dichtebestimmung (Laborgeräte) | 249,00 Euro | ||||||||
2. | Messgeräte zur dynamischen Dichtebestimmung (pro Dichtesonde) | 211,00 Euro | ||||||||
3. | Aräometer ……………………………………………………………………… | 184,00 Euro | ||||||||
4. | Pyknometer ……………………………………………………………………. | 41,00 Euro | ||||||||
5. | Butyrometer und Hilfsgeräte | |||||||||
a) | Butyrometer | 35,00 Euro | ||||||||
b) | Vollpipetten oder selbsttätige Pipetten für Milch, Schwefelsäure oder Amylalkohol | 38,00 Euro | ||||||||
c) | Pipettiergeräte | 55,00 Euro | ||||||||
6. | Atemalkoholmessgeräte | 185,00 Euro | ||||||||
(8) | Raummessgeräte (Messkolben, Messzylinder, Vollpipetten, Büretten und Messröhren) | 38,00 Euro | ||||||||
(9) | Messgeräte zur Ermittlung der Güte von Werkstoffen (Härteprüfdiamanten, Härtevergleichsplatten) | 198,00 Euro | ||||||||
(10) | Druckmessgeräte | |||||||||
Manometer und elektronische Druckmessgeräte für positiven Überdruck über | ||||||||||
(11) | Messgeräte zur Bestimmung der Achs- und Radlast | 247,00 Euro | ||||||||
(12) | Messwandler | 28,00 Euro | ||||||||
Dieser Tarif gilt ab einer Stückzahl von 45 Messwandlern pro Eichtermin. Für geringere Stückzahlen pro Eichung kommt Tarif F zur Anwendung. |
(13) Messgeräte für Fahrzeuge
1. | Wegstreckenzähler | 139,00 Euro | ||||||||
2. | Geschwindigkeitsmessgeräte | 139,00 Euro | ||||||||
3. | Verzögerungsmessgeräte | 92,00 Euro | ||||||||
4. | Drehzahlmesser |
| 92,00 Euro | |||||||
5. | Impulszähler | 92,00 Euro | ||||||||
6. | Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerät mit oder ohne Dokumentationseinrichtung: | |||||||||
Bei normalem Prüfaufwand …………………………………………………………. 252,00 Euro | ||||||||||
Bei verringertem Prüfaufwand ……………………………………………………… 121,00 Euro | ||||||||||
7. | Verkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte zur Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit über Straßenabschnitte, die länger als 100 m sind (Section Control) inklusive Ermittlung der Streckenlänge bis zu 2 Fahrspuren ……………………..……………………………………….... 787,00 Euro | |||||||||
Jede weitere Fahrspur ……………………………………………………………….. 190,00 Euro |
(14) Aktivitätsmessgeräte
1. | Handkontaminationsmessgeräte | |||||||||
Grundgebühr mit einem Zählrohr ………………………………………...…………. 257,00 Euro | ||||||||||
jedes weitere Zählrohr ……………………………………………………………….. 135,00 Euro | ||||||||||
2. | Hand/Fuß Kontaminationsmessgeräte |
| 508,00 Euro | |||||||
3. | Aktivimeter (inkl. Bereitstellung von 99Tcm) | 824,00 Euro | ||||||||
4. | Abfallmessplatz | 824,00 Euro |
(15) Wärmezähler
Durchflusssensoren (Volumenmessteile) mit einem Nenndurchfluss (qp) | ||||||||||
über 60 m³/h ………………………………………………………………………….. 118,00 Euro |
(16) Gebühr für Messgeräte, die nicht in den Abs. 1 bis 15 genannt sind und in den Zuständigkeitsbereich der Eichbehörde fallen: Gebühr gemäß Tarif F
Tarif C
(Aufhebung einer Verwendungssperre, § 5)
1. | Grundgebühr | 105,00 Euro | ||||||||
2. | Zusätzlich Zeitgebühr gemäß Tarif F |
Tarif D
(Messtechnische Kontrolle, § 6)
(1) | Dosimeter | 854,00 Euro |
(2) Aktivitätsmessgeräte
Grundgebühr ………………………………………………………………………… 902,00 Euro | ||||||||||
Jedes weitere Radionuklid ………………………………………………………….. 377,00 Euro |
Tarif E
(Versäumnisgebühren, § 7)
(1) Versäumnisgebühr wegen unzureichender Vorbereitung für eine auswärtige Amtshandlung, wenn diese
1. | a) nicht begonnen werden kann 10 vH | |||||||||
b) | abgebrochen werden muss 50 vH | |||||||||
der festgelegten Gebühren, bei Gebühren gemäß Tarif F nach der aufgewendeten Zeit, jedoch für jeden beauftragten Organwalter mindestens 60,00 Euro | ||||||||||
2. | nur verspätet begonnen werden kann oder unterbrochen werden muss, für die verursachte Wartezeit jedes beauftragten Organwalters: Gebühr gemäß Tarif F |
(2) Versäumnisgebühr wegen verspäteter Zurücknahme eines Antrags
1. | wenn bei einer auswärtigen Amtshandlung die Reisebewegung des beauftragten Organwalters bereits begonnen hat 10 vH der festgelegten Gebühren | |||||||||
2. | wenn die Amtshandlung bereits begonnen hat 50 vH der festgelegten Gebühren | |||||||||
3. | wenn die Amtshandlung bereits abgeschlossen ist 100 vH der festgelegten Gebühren | |||||||||
4. | bei Gebühren gemäß Tarif F nach der aufgewendeten Zeit, bei auswärtigen Amtshandlungen jedoch für jeden beauftragten Organwalter mindestens 60,00 Euro |
Tarif F
(Zeitgebühr, § 8)
Für jeden beauftragten Organwalter und jede angefangene Viertelstunde ………………. 12,00 Euro
Tarif G
(Prüfungsgebühr für Wäger, § 11)
Für jede Prüfung eines Wägers …………………………………………………………… 29,00 Euro
Tarif H
(Ablichtungen und Eichscheine, § 12)
1. | Ablichtungen, | |||||||||
jede angefangene A 4 Seite SW ……………………………………………………… 1,00 Euro | ||||||||||
jede angefangene A 4 Seite Farbe ………………………………………………….. 1,50 Euro | ||||||||||
jede angefangene Seite größer als A 4 ……………………………………………….. 1,50 Euro | ||||||||||
2. | Ausstellung eines Eichscheines ……………………………………………..………. 50,00 Euro |
Tarif I
(Kontrolle von Fertigpackungen, Maßbehältnissen und Schankgefäßen, § 13)
(1) Nicht zerstörende Prüfung von Maßbehältnissen, Fertigpackungen und Schankgefäßen
1. | bei vernachlässigbarer Tarastreuung und einem Umfang des Prüfloses von | |||||||||
bis zu 3200 Packungen ……………………………………………………………… 150,00 Euro | ||||||||||
über 3200 Packungen ………………………………………………………………. 350,00 Euro | ||||||||||
2. | bei Berücksichtigung jedes einzelnen Tarawertes und einem Umfang des Prüfloses von | |||||||||
bis zu 3200 Packungen ………………………………………………………………. 230,00 Euro | ||||||||||
über 3200 Packungen ………………………………………………………………… 450,00 Euro | ||||||||||
3. | Mehrgebühr für eine zweite Stichprobe (Doppelprüfplan) 20 vH der Gebühr gemäß Z 1 und Z 2 | |||||||||
4. | für die Prüfung von Maßbehältnissen oder Schankgefäßen beim Hersteller oder Importeur je Stichprobe ……………………………………………………………………………. 230,00 Euro |
(2) Zerstörende Stichprobenprüfungen (Stichprobenumfang 20 Stück je Los) …………. 280,00 Euro
(3) Bestimmungen der Dichte des Füllgutes
1. | wenn mit Aräometer oder elektronischem Dichtemessgerät möglich ………………… 35,00 Euro | |||||||||
2. | in allen anderen Fällen ………………………………………………………………... 70, 00 Euro |
(4) Prüfung von Aufzeichnungen, Kennzeichnungen oder betrieblichen Kontrollverfahren
1. | Bis Losgröße < = 3.200 Packungen | 35,00 Euro | ||||||||
2. | Losgröße > 3.200 Packungen | 65,00 Euro |
Tarif J
(Überwachung von Eichstellen, § 14)
1. | Eichstellen der Kategorie A | 2.230,00 Euro | ||||||||
2. | Eichstellen der Kategorie B | 3.702,00 Euro | ||||||||
3. | Eichstellen der Kategorie C | 4.416,00 Euro | ||||||||
4. | Eichstellen der Kategorie D | 5.174,00 Euro | ||||||||
5. | Gebühr für zusätzliche Überprüfungen je Los | 500,00 Euro | ||||||||
6. | Für Überwachungen im Ausland zusätzlich Zeitgebühr gemäß § 8 Abs. 3 und 4. |
Tarif K
(Statistische Prüfung von Messgeräten zur Verlängerung der Nacheichfrist, § 15)
1. | Elektrizitätszähler | |||||||||
Je Energieart des zu prüfenden Loses ………………………………………………. 813,00 Euro | ||||||||||
2. | Wärmezähler, Balgengaszähler | |||||||||
Je zu prüfendes Los …………………………………………………………………. 813,00 Euro | ||||||||||
3. | Sonstige Messgeräte: Zeitgebühr gemäß Tarif F |
Die angeführten Tarife gelten bei einer Prüfung im Prüfraum einer ermächtigten Eichstelle. Bei der Durchführung der Prüfungen in Einrichtungen des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen kommt der dreifache Tarif zur Anwendung.
TARIF L
(Erteilung oder Änderung der Ermächtigung von Sicherungszeichen, § 16)
1. | Grundgebühr | 125,00 Euro | ||||||||
2. | Erteilung der Ermächtigung | 306,00 Euro | ||||||||
3. | Änderung oder Erweiterung des Umfanges der Ermächtigung | 125,00 Euro |
Tarif M
(Statistische Prüfung von Messgeräten, § 17)
1. | Grundgebühr | 125,00 Euro | ||||||||
2. | Zusätzlich Zeitgebühr gemäß Tarif F |