Art. 2 DVV 1981

Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.1991 bis 31.12.9999

(Anm.: Abs. 1 Inkrafttretensbestimmung)

(Anm.: Abs. 2 Novellierungsanweisung)

(3) Verfahren, die am Tag vor dem Inkrafttreten gemäß den Abs. 1 oder 2 anhängig waren, sind nach den bisherigen Vorschriften fortzuführen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.1991 bis 31.12.9999

(Anm.: Abs. 1 Inkrafttretensbestimmung)

(Anm.: Abs. 2 Novellierungsanweisung)

(3) Verfahren, die am Tag vor dem Inkrafttreten gemäß den Abs. 1 oder 2 anhängig waren, sind nach den bisherigen Vorschriften fortzuführen.

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